Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines und Vertragsschluss

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge für die Nutzung von SalesPower und die damit von uns im Zusammenhang angebotenen Dienste und Produkte. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Einen Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB lehnen wir ab. Wenn wir darüber getäuscht wurden, dass unser Vertragspartner Verbraucher ist, behalten wir uns die fristlose Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund vor.

  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei unserer Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichenden oder zusätzlichen Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführen.

  3. Unsere Angebote sind freibleibend. Wenn der Kunde unsere Leistungen beauftragt, unterbreitet er uns das Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages. Der Kunde ist an sein Angebot für die Dauer von fünf Arbeitstagen an unserem Sitz gebunden. Innerhalb dieser Zeitspanne können wir die Annahme oder Ablehnung des Angebotes erklären. Die Annahme erfolgt durch Bestätigung des Vertragsschlusses in Textform durch uns oder Bereitstellung des Dienstes. Eine von uns ggf. automatisiert versandte Email, die den Eingang der Bestellung bestätigt, ist keine Annahme des Angebotes des Kunden auf Abschluss eines Vertrages.

  4. Unsere Angebote sind freibleibend. Wenn der Kunde unsere Leistungen beauftragt, unterbreitet er uns das Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages. Der Kunde ist an sein Angebot für die Dauer von fünf Arbeitstagen an unserem Sitz gebunden. Innerhalb dieser Zeitspanne können wir die Annahme oder Ablehnung des Angebotes erklären. Die Annahme erfolgt durch Bestätigung des Vertragsschlusses in Textform durch uns oder Bereitstellung des Dienstes. Eine von uns ggf. automatisiert versandte Email, die den Eingang der Bestellung bestätigt, ist keine Annahme des Angebotes des Kunden auf Abschluss eines Vertrages.

  5. Der Kunde hat bei seiner Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen. Änderungen an den Angaben sind vom Kunden unverzüglich im Kundenbereich vorzunehmen. Er hat keinen Anspruch darauf, dass Rechnungen, die aufgrund unterbliebener Aktualisierung der Daten nicht korrekt ausgestellt wurden, korrigiert werden. 

  6. Als Beschaffenheit von SalesPower gelten nur die Angaben als vereinbart, die wir bei Vertragsschluss gemacht haben. Davon abweichende öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine vertragliche Beschaffenheitsangabe dar. 

1. Bereitstellung von SalesPower

Wir stellen nach Abschluss des Vertrages SalesPower dem Kunden in angemessener Frist zur Nutzung über das Internet nach den Bestimmungen dieses Vertrages zur Verfügung. Üblicherweise ist dies der Fall, wenn wir den Kunden per Email über die Einrichtung seines Kontos informiert haben. 

2. Nutzung von SalesPower

  1. Der Kunde erhält an SalesPower einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, auf die Laufzeit dieses Vertrages beschränkte Rechte zur vertragsgemäßen Nutzung gemäß dem jeweils vereinbarten Umfang. Er darf im Rahmen der erworbenen Nutzungsmöglichkeit nur solchen Nutzern SalesPower zur Nutzung überlassen, die dem Kunden zugehörig sind (z.B. Angestellte, Organe). Eine Überlassung der Nutzungsmöglichkeit an Dritte, auch verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG, ist nicht gestattet, sofern es nicht mit uns vereinbart wurde.

  2. Der Kunde darf im Zusammenhang mit seiner Nutzung von SalesPower nicht den Eindruck erwecken, dass wir Anbieter von Produkten des Kunden sind oder Vertragspartner der Abnehmer der Produkte werden. Es darf ferner nicht den Eindruck erwecken, dass wir die Produkte des Kunden aufgrund seiner Nutzung von SalesPower in irgendeiner Art und Weise zum Erwerb empfehlen. 

  3. Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Nutzung von SalesPower in einer Art und Weise erfolgt, dass er die ihm obliegenden gesetzlichen Verpflichtungen einhält. Sollte sich der Kunden an der Erfüllung dieser Pflicht aufgrund von Beschränkungen von SalesPower nicht in der Lage sehen, hat er uns unverzüglich spezifiziert hierüber zu informieren. 

  4. Jede Partei trifft übliche und angemessene Vorkehrungen, um Benutzerkennungen und Passwörter der Nutzer vor einer Kenntnisnahme unbefugter Dritter zu schützen. Die Parteien informieren sich wechselseitig, wenn sie den Verdacht haben sollten, dass Benutzerkennungen und/oder Passwörter nicht berechtigten Dritten bekannt geworden sein könnten. Die Nutzerkonten sind in diesem Fall unverzüglich durch die Partei, die dies entdeckt hat, durch Änderung der Zugangsdaten abzusichern. Der Kunde wird Zugangsdaten ehemaliger Nutzer unverzüglich löschen oder ändern.

  5. Der Kunde darf SalesPower nicht unter Verletzung der Rechte Dritter oder zu rechtswidrigen Zwecken verwenden. Er wird insbesondere jegliche Nutzung unterlassen, die dazu führen könnte, dass uns eine Verletzung geltender Gesetze oder von Rechten Dritter vorgeworfen werden kann. Er wird uns von allen entsprechenden Ansprüchen Dritter unter Einbeziehung angemessener Kosten der rechtlichen Prüfung und Vertretung auf erstes Anfordern freihalten. 

  6. Verletzt der Kunde die Regelungen des Absatz 3, können wir im erforderlichen Umfang seinen Zugriff bzw. den seiner Nutzer auf SalesPower bzw. die entsprechenden Daten sperren, wenn die Verletzung hierdurch nach unserem billigen Ermessen abgestellt oder gemindert werden kann. Sofern es uns zumutbar ist, werden wir den Kunden unter Setzung einer angemessenen Frist über die Verletzung des Absatz 3 informieren und zur Beseitigung der Verletzung aufzufordern. Die Aufforderung bzw. die Information über eine erfolgte Maßnahme erfolgt per Email an die im Kundenkonto hinterlegte Email-Adresse. Statt der Sperrung kann auch eine Löschung von Daten erfolgen, wenn wir hierzu verpflichtet, eine Sperrung zum Abstellen der Verletzung nicht ausreichend und der mit dem Kunden abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag nicht verletzt werden sollte. 

  7. Verletzt der Kunde trotz entsprechender Abmahnung weiterhin oder wiederholt die Regelungen des Absatz 3, so können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich kündigen. Zu einer außerordentlichen Kündigung sind wir auch dann berechtig, wenn ein einmaliger Verstoß gegen Absatz 3 so schwerwiegend war, dass uns eine weitere Zusammenarbeit mit dem Kunden nicht zugemutet werden kann.

3. Einstellen von Produkten

  1. Beim Anlegen eines Produktes ist der Kunde dafür verantwortlich, die Angaben zu machen, die für einen rechtskonformen Verkauf des Produktes erforderlich sind. Die hierfür von uns vorgeschlagenen Produktarten sind eine unverbindliche Empfehlung, die nicht abschließend sein kann. Sofern der Kunde sich nicht sicher ist, ob eine von uns angebotene Produktart zutreffend ist, hat er rechtlichen Rat einzuholen und uns ggf. um Ergänzung zu bitten.

  2. Die Auswahl der Produktart hat aktuell Auswirkungen auf den von uns vorgeschlagenen Umsatzsteuersatz für Transaktionen und Rechnungserstellung. Es handelt sich um einen unverbindlichen Vorschlag, den der Kunde eigenständig überprüfen muss. Sofern wir einen falschen Umsatzsteuersatz angeben sollten, hat der Kunde uns hierüber zu informieren, bevor er das Produkt in SalesPower einstellt. 

  3. Sollte der Kunde der Auffassung sein, dass ein Produkt nicht rechtskonform eingestellt werden kann, hat er uns hierüber zu informieren.

4. Verfügbarkeit von SalesPower 

  1. Wir schulden eine Verfügbarkeit von SalesPower am Übergabepunkt (Schnittstelle zum Internet in dem Rechenzentrum, in dem SalesPower von uns betrieben wird) von 99 % je Vertragsmonat. 

  2. Unter Verfügbarkeit verstehen die Parteien die Möglichkeit der vertragsgemäßen Nutzung von SalesPower am Übergabepunkt.

  3. SalesPower ist auch verfügbar bei 

    1. geplanter Nichtverfügbarkeit Montag bis Freitag zwischen 20 und 6 Uhr sowie an Wochenenden und bundeseinheitlichen Feiertagen, sofern wir diese mindestens mit einer Frist von einer Woche ankündigen;

    2. bei Nichtverfügbarkeit zur Behebung von Fehlern, die einem sicheren Betrieb von SalesPower nach den Vorgaben der DSGVO entgegenstehen oder sonst die IT-Sicherheit mehr als unwesentlich gefährden, sofern wir diese mit einer Frist von mindestens Zahl Stunden ankündigen und die Nichtverfügbarkeit eine Dauer von 12 Stunden nicht übersteigt.

  4. Die Information des Kunden nach Absatz 3 erfolgt per Email an die in seinem Kundenkonto hinterlegte Email-Adresse. 

5. Kundensupport

Wir stellen für den Kundensupport ein Ticketsystem zur Verfügung, das über die auf unserer Webseite angegebenen Zugangswege erreichbar ist. Kundenanfragen werden im Regelfall innerhalb von zwei Arbeitstagen an unserem Sitz bearbeitet.

6. Anpassung der beauftragten Leistungen durch den Kunden 

  1. Der Kunde kann den mit ihm abgeschlossenen Vertrag jederzeit um zusätzliche, von uns ihm angebotene kostenpflichtige Leistungen erweitern. Der Vertrag wird insoweit für die jeweils laufende Festlaufzeit erweitert und das für die zusätzlichen Leistungen anfallende Entgelt zeitanteilig abgerechnet. 

  2. Eine Reduktion der von einem Kunden erworbenen Leistungen ist nur möglich, soweit wir diese Leistungen jeweils einzeln zum Erwerb anbieten (z.B. User Lizenzen, Zusatzmodule). Sie kann als Teilkündigung entsprechend den Regelungen zur Kündigung des Vertrages erfolgen. 

7. Datensicherung und Wiederherstellung von Daten

  1. Wir erstellen kalendertäglich zwischen 02:00 Uhr und 04:00 Uhr Sicherungskopien der in SalesPower gespeicherten Daten. Die Datensicherung erfolgt rollierend in der Weise, dass die für einen Wochentag gesicherten Daten mit der für den nachfolgenden gleichen Wochentag erfolgenden Datensicherung überschrieben werden. Nach dem gleichen Prinzip erfolgt eine wöchentliche Datensicherung, bei der die Daten ebenfalls rollierend nach Ablauf von vier Wochen überschrieben werden. 

  2. Sofern wir einen Datenverlust feststellen sollten, stellen wir die verlorenen Daten aus der Datensicherung auf den Zeitpunkt der Datensicherung wieder her. Wir informieren die betroffenen Kunden über den Verlust und den Zeitpunkt, auf den die Daten wiederhergestellt wurden, per Email an die im Kundenkonto hinterlegte Email-Adresse. Der Kunde informiert uns unverzüglich per E-Mail an support@salespower.io, sofern er einen Datenverlust feststellen sollte, den er nicht zu vertreten hat. 

  3. Wenn der Kunde einen Verlust von Daten feststellen sollte, den nicht wir zu vertreten haben, bieten wir ihm auf seinen Wunsch eine kostenpflichtige Wiederherstellung von Daten auf Grundlage einer Zusatzvereinbarung an. 

8. SalesPower-Zahlungskonto, Drittdienste

  1. Voraussetzung für die Nutzung des SalesPower-Zahlungskontos und die mit diesem verbundenen Zahlungsmethoden ist die Eröffnung eines entsprechenden Kontos bei dem von uns angebotenen Kooperationspartner. Die Identität des Kooperationspartners wird im Rahmen der Eröffnung des SalesPower-Zahlungskontos angegeben. 

  2. Um die Leistungen des Kooperationspartner in Anspruch nehmen zu können, hat der Kunde einen entsprechenden Vertrag mit diesem zu den bei Abschluss des Vertrages angegebenen Bedingungen des Kooperationspartners abzuschließen. Vertragspartner des Kunden ist insoweit alleine der angegebene Kooperationspartner. Die Vertragsbeziehung des Kunden mit dem Kooperationspartner ist unabhängig von der Vertragsbeziehung mit uns und wird durch eine Kündigung des mit uns bestehenden Vertrages nicht berührt. 

  3. Der Kooperationspartner ist nicht verpflichtet, den Antrag eines Kunden auf Abschluss eines Vertrages anzunehmen, sondern kann diesen ohne Angabe von Gründen zurückweisen. Er kann ferner einen abgeschlossenen Vertrag losgelöst von dem zwischen dem Kunden und uns bestehenden Vertrag kündigen.

  4. Die für die Eröffnung des SalesPower-Zahlungskontos erforderlichen Angaben sind vom Kunden wahrheitsgemäß und vollständig zu machen. Dies gilt insbesondere soweit die Erfüllung dieser Pflicht erforderlich ist, um den Vorgaben des Geldwäschegesetzes oder des Kreditwesengesetzes zu genügen. Ferner hat der Kunde allen weiteren aus dem Vertrag mit dem Kooperationspartner folgenden Pflichten zu genügen, andernfalls kann die Nutzung des SalesPower-Zahlungskontos eingeschränkt oder unmöglich sein. Ferner kann in diesem Fall unser Kooperationspartner das Recht haben, einen abgeschlossenen Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. 

  5. Der Funktionsumfang des SalesPower-Zahlungskontos richtet sich nach den Vereinbarungen zwischen dem Kunden und uns sowie zwischen dem Kunden und dem Kooperationspartner. Wir sind nicht verpflichtet, alle Funktionen, die der Kooperationspartner dem Kunden grundsätzlich anbietet auch für das SalesPower-Zahlungskonto anzubieten. Gegebenenfalls ist es für die Nutzung von Leistungen des Kooperationspartner für den Kunden erforderlich weitere Angaben zu machen oder Nachweise zu erbringen, als bei der initialen Beauftragung erbracht. 

  6. Sollte unser Kooperationspartner den Vertrag mit dem Kunden kündigen, berechtigt dies den Kunden zur fristlosen Kündigung des mit uns bestehenden Vertrages nur, wenn wir die Kündigung durch den Kooperationspartner zu vertreten haben.

  7. Es ist dem Kunden nicht gestattet, das SalesPower-Zahlungskonto im Soll zu führen. Sollte dies gleichwohl der Fall sein, ist ein Soll-Saldo unverzüglich durch den Kunden auszugleichen. Wir können vom Kunden den Ausgleich eines Soll-Saldos jederzeit mit einer Frist von 5 Arbeitstagen an unserem Sitz verlangen. Sofern wir vom Kooperationspartner für einen Soll-Saldo in Anspruch genommen werden, hat uns der Kunde von der Inanspruchnahme freizustellen, es sei denn, der Kooperationspartner oder wir haben den Soll-Saldo bzw. die Inanspruchnahme zu vertreten.

  8. Sofern wir dem Kunden im Rahmen der Nutzung von SalesPower die Nutzung weiterer Drittdienste ermöglichen sollten, bedingt dies ggf. die Eröffnung eines entsprechenden Kontos durch den Kunden beim jeweiligen Anbieter, für das die Bestimmungen des jeweiligen Anbieters gelten. Insoweit gelten die vorstehenden Absätze entsprechend. 

9. Besondere Regelungen für Gratis- und kostenlose Testversionen

  1. Soweit wir dem Kunden eine Gratis- oder kostenlose Testversion von SalesPower zur Verfügung stellen, gelten die nachfolgenden Absätze, die im Fall von Widersprüchen den weiteren Regelungen dieser Geschäftsbedingungen vorgehen.

  2. Gratis- oder kostenlose Testversionen werden dem Kunden wie sie stehen und liegen zu Testzwecken überlassen. Wir schulden für diese nicht, dass diese einen bestimmten Funktionsumfang umfassen und die von uns geschuldeten Leistungen ein während der Dauer der Nutzung stets und fehlerfrei zur Verfügung stehen. Wir schulden allein ein Bemühen, die Gratis- oder kostenlose Testversionen mit derselben Sorgfalt zu betreiben, wie unsere kostenpflichtigen Angebote. Da wir für diese vom Kunden jedoch nicht bezahlt werden, können wir keine weitergehenden Verpflichtungen eingehen. 

  3. Jede Partei ist jederzeit berechtigt, einen entsprechenden Vertrag zu kündigen, sofern nicht mit dem Kunden eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde.

  4. Gratis- oder kostenlose Testversionen dürfen nur für solche Zwecke genutzt werden, bei denen Mängel der Leistung, das Ausbleiben unserer Leistung sowie der Verlust von Daten keinen Schaden für den Kunden oder Dritte mit sich bringt. 

  5. Der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrages ist für Gratis- oder kostenlose Testversionen nicht möglich. Sofern der Kunde einen solchen mit uns abgeschlossen haben sollte, findet er auf Gratis- oder kostenlose Testversionen keine Anwendung.

10. Entgelte und Abrechnung, Änderung vereinbarter Entgelten

  1. Wir rechnen über die mit dem Kunden bei Abschluss eines Vertrages vereinbarten festen Entgelte für die vereinbarte Vertragslaufzeit vorträglich ab. Die ggf. dem Kunden für längerfristige Verträge gewährten Sonderpreise sind Gegenleistung für die längere Vertragslaufzeit, die der Kunde mit uns eingeht. Über nutzungsabhängige Entgelte rechnen wir monatlich nachträglich ab.

  2. Alle von uns angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich in Euro.

  3. Sofern der Kunde eine Kreditkarte als Zahlungsmittel hinterlegt hat, steht er dafür ein, dass diese auf den Vertragspartner lautet und für den Einzug der uns zustehenden Entgelte genutzt werden darf. Der Kunde hat die hinterlegte Kreditkarte rechtzeitig vor dem Ablauf ihrer Gültigkeit zu aktualisieren. 

  4. Kunden, für die Umsatzsteuer nach dem Reverse-Charge-Verfahren in Rechnung gestellt wird, haben in ihrem Kundenprofil ihre Umsatzsteuer-ID zu hinterlegen, andernfalls sind wir berechtigt, deutsche Umsatzsteuer dem Kunden in Rechnung zu stellen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf nachträgliche Korrektur entsprechender Rechnungen. 

  5. Wir sind berechtigt, trotz anderslautender Bestimmung des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sofern uns bereits Ansprüche auf Erstattung von Kosten oder auf Zinsen zustehen, sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Wir werden den Kunden über eine von seinen Angaben abweichende Verrechnung informieren.

  6. Wir sind im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden berechtigt, einmalig je entsprechende Rechnung eine Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu berechnen. Die Möglichkeit der Geltendmachung von etwaigen weiteren Verzugsschäden bleibt unbenommen.

  7. Rechnungen können in digitaler Form ausgestellt und per Email versandt oder auf unserer Webseite im Kundenbereich zur Verfügung gestellt werden.

11. Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag wird für die vom Kunden bei Aufgabe seiner Bestellung gewählte Vertragslauf fest abgeschlossen. Er kann vor Ablauf der Festlaufzeit nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Im Übrigen ist eine Kündigung jeweils bis 30 Tage vor Ablauf des letzten Tages der vereinbarten Vertragslaufzeit möglich. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich die Festlaufzeit jeweils um den bei Vertragsschluss vereinbarten Zeitraum.

  2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gelten insbesondere die folgenden Gründe, wenn sie für die andere Partei vorliegen:

    1. die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die andere Partei, wenn die Verletzung trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Frist unter Hinweis auf das Kündigungsrecht nicht beseitigt wird. Mahnung und Fristsetzung sind bei Unzumutbarkeit nicht erforderlich;

    2. die Ablehnung der Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse;

    3. die Eröffnung der Liquidation;

  3. Wir sind berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB vorliegen. 

  4. Eine Kündigung gemäß § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung der vertragsgemäßen Nutzung von SalesPower ist erst zulässig, wenn uns eine angemessene Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gewährt wurde und diese fehlgeschlagen ist.

  5. Kündigungen können im Kundenbereich erfolgen. 

12. Folgen der Beendigung des Vertrages

Rechtzeitig vor Ablauf des Vertrages hat der Kunde die in SalesPower gespeicherten Daten zu exportieren. Mit Ablauf des Vertrages stehen diese dem Kunden nicht mehr zur Verfügung und werden gelöscht. Soweit es sich bei den Daten um personenbezogene Daten handelt, hat der Kunde die ihm aus dem gesondert abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrag zustehenden Rechte ebenfalls rechtzeitig, mindestens 1 Tag vor Vertragsende auszuüben. Ein Export der Daten ist dem Kunden jederzeit möglich, eine Mitwirkung unsererseits ist hierfür nicht erforderlich. Im Übrigen erfolgt mit Vertragsende eine automatisierte Löschung der Daten des Kunden. Die Löschung erfolgt so, dass eine Wiederherstellung der Daten nicht mehr möglich ist. 

13. Zukünftige Entwicklung von SalesPower

  1. Mit SalesPower erwirbt der Kunde kein statisches Produkt. Wir haben vielmehr die Absicht, SalesPower weiter zu entwickeln, um neue Funktionen und Angebote anbieten zu können, die SalesPower attraktiver und sicherer machen. Der Leistungsumfang von SalesPower unterliegt daher einem Wandel. Sofern es zu Änderungen kommen sollte, mit denen vorhandene, wesentliche Funktionen entfallen oder erheblich eingeschränkt werden sollten, informieren wir den Kunden hierüber in angemessener Frist an die in seinem Kundenkonto hinterlegte Email-Adresse. 

  2. Sofern Änderungen an SalesPower für den Kunden unzumutbar sein sollten, steht ihm ein Sonderkündigungsrecht, dass mit einer Frist von zwei Wochen ausgeübt werden muss. Fristbeginn ist der Tag, an dem der Kunde von der Änderung Kenntnis erlangt hat. Dieses Kündigungsrecht besteht nicht für die Änderung und den Entfall von Funktionen, die wir im Rahmen eines Beta-Tests dem Kunden zur Verfügung gestellt haben. Für diese behalten wir uns jederzeit vor, sie nicht oder nur in geänderter Form weiter anzubieten. 

  3. Wir freuen uns über jeden Verbesserungsvorschlag eines Kunden. Der guten Ordnung halber müssen wir aber festhalten, dass der Kunde uns an seinem Vorschlag kostenfrei alle Rechte überträgt, die zu dessen eventueller Umsetzung und beliebigen Verwertung erforderlich sind. Auf gut Deutsch: Jeder Vorschlag ist willkommen, aber wir leisten hierfür keine Gegenleistung.

14. Nichterfüllung uns obliegender Hauptleistungspflichten 

  1. Sofern wir mit der erstmaligen Bereitstellung von SalesPower in Verzug kommen sollten, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn eine uns gesetzte, angemessene Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist, d.h. wir innerhalb der Nachfrist nicht die vereinbarte Funktionalität von SalesPower erstmalig zur Verfügung gestellt haben sollten.

  2. Kommen wir nach betriebsfähiger Bereitstellung von SalesPower den uns obliegenden Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht nach oder ist die geschuldete Verfügbarkeit von SalesPower für einen Vertragsmonat unterschritten, so verringert sich die vereinbarte Nutzungspauschale anteilig für die Zeit, in der SalesPower dem Kunden nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung stand.

  3. Wir haben darzulegen, dass wir den Grund für die verspätete Bereitstellung oder die Unterschreitung der geschuldeten Verfügbarkeit nicht zu vertreten haben. Hat der Kunde die fehlende Verfügbarkeit von SalesPower uns nicht angezeigt, so hat er auf unser Bestreiten zu beweisen, dass wir anderweitig Kenntnis von der fehlenden Verfügbarkeit erlangt haben.

15. Mängelansprüche

  1. Dem Kunden stehen bei Mängeln der Leistung die gesetzlichen Rechte zu, wobei wir entscheiden, ob wir den Mangel durch Nachbesserung oder Neulieferung beheben. 

  2. Unsere verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine von uns zugesicherte Eigenschaft (Garantie, § 276 Abs. 1 BGB) handelt.

  3. Für Mängelansprüche ist eine Verjährungsfrist von einem Jahr vereinbart. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Mängelansprüchen, insoweit gelten die Regelungen zur Haftung.

  4. Sofern der Kunde das Vorliegen eines Mangels rügt und sich in Folge unserer hieraus resultierenden Tätigkeit ergibt, dass kein Mangel unserer Leistung vorliegt, hat der Kunden unseren hierfür angefallenen Aufwand, nach den vereinbarten, mangels Vereinbarung mit angemessenen Stundensätzen zu vergüten. Dieser Absatz gilt nicht, wenn das Nichtvorliegen des Mangels für den Kunden bei Anwendung der ihm zuzumuten Sorgfalt und Kenntnisse nicht erkennbar war.

  5. Für Funktionen, Dienste, Software oder andere Angebote, die von uns ausdrücklich als Beta-Version zur Verfügung gestellt werden, sind jegliche Mängelansprüche ausgeschlossen, sofern uns nicht Vorsatz vorzuwerfen ist. Wesen solcher Beta-Versionen ist es gerade, dass sie unfertig sind und Mängel aufweisen können. Solche Mängel können z.B. den Verlust von Daten oder der Funktionsunfähigkeit von SalesPower zur Folge haben. Der Kunde sollte Beta-Versionen daher nur einsetzen, wenn der Eintritt solcher Mängel für ihn kein Nachteil bedeutet, insbesondere keine Schäden mit sich bringen kann, für die er uns oder Dritte einstandspflichtig machen möchte.

  6. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel an Vertragsleistungen, insbesondere Mängel von SalesPower, uns unverzüglich anzuzeigen. Soweit wir infolge der Unterlassung oder Verspätung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, ist der Kunde nicht berechtigt, für den entsprechenden Zeitraum die vereinbarte Vergütung ganz oder teilweise zu mindern, den Ersatz des durch den Mangel eingetretenen Schadens zu verlangen oder den Vertrag wegen des Mangels ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Der Kunde hat darzulegen, dass er das Unterlassen der Anzeige nicht zu vertreten hat.

16. Schutzrechtsverletzung

  1. Wir gewährleistet, dass durch die vertragsgemäße Nutzung von SalesPower Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.

  2. Sollte dies gleichwohl der Fall sein, werden wir nach unserer Wahl auf unsere Kosten die erforderlichen Rechte erwerben oder SalesPower auf eigene Kosten so abändern, dass unter Einhaltung der dem Kunden geschuldeten Leistungen keine Rechte Dritte mehr verletzt werden.

17. Haftung

  1. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist unbeschränkt. 

  2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf vorhersehbare und vertragstypische Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die verletzte Partei regelmäßig vertrauen darf. Die Verjährungsfrist für Ansprüche nach diesem Absatz beträgt ein Jahr.

  3. Absatz 2 gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens, bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer Garantie, bei Haftung für anfängliches Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

  4. Im Übrigen ist die Haftung — gleich aus welchem Rechtsgrund — ausgeschlossen.

18. Geheimhaltung

  1. Wir verpflichten uns zur Geheimhaltung der vom Kunden in SalesPower gespeicherten Daten. Diese werden von uns nur für die Zwecke der Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden verarbeitet und an Dritten nur insoweit offenbart, wie es zur Erfüllung des Vertrages nach unserem billigen Ermessen erforderlich ist.

  2. Nicht der Geheimhaltung unterliegen Daten, welche (i) zum Zeitpunkt der Übermittlung allgemein bekannt waren oder danach – ohne unser Verschulden – allgemein bekannt werden, (ii) uns bereits zum Zeitpunkt der Offenbarung ohne Bestehen einer Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig bekannt waren, (iii) uns nach dem Zeitpunkt der Übermittlung vonseiten Dritter rechtmäßig ohne Geheimhaltungsverpflichtung bekannt gemacht werden, ohne dass die dritte Seite ihrerseits nach unserer Kenntnis zur Geheimhaltung gegenüber dem Kunden verpflichtet ist, (iv) von uns selbstständig entwickelt worden sind, ohne dass wir hierfür vertrauliche Informationen des Kunden genutzt haben, (v) uns bekannt werden durch eine zulässige Analyse öffentlich erhältlicher Dienstleistungen oder Produkte des Kunden oder (vi) aufgrund zwingender gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Vorschriften bzw. Anordnungen offenbart werden müssen. 

  3. Diese Geheimhaltungsvereinbarung wird von einer Beendigung des Vertrages nicht berührt.

19. Datenschutz

  1. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Kunden mittels SalesPower gilt der gesondert mit dem Kunden abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DSGVO.

  2. Im Übrigen verpflichten wir uns, personenbezogene Daten, die der Kunde uns zur Vertragserfüllung überlässt und nicht Gegenstand der Auftragsverarbeitung sind, nach den geltenden Datenschutzvorschriften zu verarbeiten.

20. Aufrechnung und Abtretung

  1. Eine Vertragspartei ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts oder zur Aufrechnung nur insoweit berechtigt, als die zugrundeliegende Gegenforderung rechtskräftig festgestellt ist oder nicht bestritten wird.

  2. Die Abtretung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag oder des Vertrags insgesamt auf einen Dritten ist nur mit vorheriger Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.

21. Höhere Gewalt

  1. Jede Partei wird von ihrer Leistungspflicht temporär befreit, solange sie an der Erbringung der Leistung aus höherer Gewalt gehindert ist. Das gilt auch für den Fall, dass die Partei sich bereits im Verzug befindet.

  2. Höhere Gewalt sind entsprechende Ereignisse im Sinne des § 206 BGB sowie ein sonst ungewöhnliches und unvorhergesehenes Ereignis, wenn diejenige Partei, die sich hierauf beruft, das Ereignis nicht verursacht hat, nicht mit dem Ereignis rechnen, dessen Eintritt nicht beeinflussen, dessen Folge trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht verhindern konnte und aus dem Grund an der Leistungserbringung gehindert ist. Dies gilt insbesondere für Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Pandemien, Unwettern, Umweltkatastrophen oder wenn die Leistungsverhinderung sonst auf staatliche Anordnung beruht.

  3. Die Partei, die sich auf das Vorliegen höherer Gewalt beruft, hat

    • die andere Partei unverzüglich in Textform über die Tatsache und die Gründe hierfür zu informieren;

    • mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns die Maßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die vollständige Erfüllung ihrer Verpflichtungen möglichst unverzüglich wieder aufnehmen zu können;

    • angemessene Anstrengungen zu unternehmen, die negativen Auswirkungen auf die Erfüllung dieses Vertrages möglichst zu minimieren;

22. Export- und Importvorschriften

  1. Der Kunde wurde darüber informiert, dass das Recht zur Nutzung von SalesPower Leistungen umfassen kann, für die nach den jeweils geltenden Gesetzen Export- und Importbeschränkungen sowie Sanktionen oder Embargos bestehen können. Dies gilt insbesondere für Verschlüsselungstechnologie und kryptografische Software. Es können daher im Einzelfall Genehmigungspflichten bestehen bzw. können die Nutzung von SalesPower oder damit verbundener Technologien Beschränkungen unterliegen.

  2. Der Kunde wird aus diesem Grund die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften, insbesondere der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, sowie alle anderen insoweit einschlägigen Vorschriften einhalten und die Einhaltung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben überwachen. Sofern die Leistungen von SalesPower nach den Export- und Importkontrollvorschriften vom Kunden, einem seiner Nutzer oder einem Dritten, den nach den Bestimmungen dieses Vertrages Leistungen überlassen werden dürfen, nicht genutzt werden dürfen, hat der Kunde dies zu unterlassen bzw. unterbinden. Ebenso darf der Kunde unter Verstoß gegen die Export- und Importkontrollvorschriften sonst keinem Dritten Zugang zu den Leistungen von SalesPower gewähren. Er hat uns über jeden Verstoß hiergegen unverzüglich zu informieren und uns insoweit von allen Schäden und Ansprüchen Dritter inklusive der angemessenen Kosten der rechtlichen Prüfung und Verteidigung auf erstes Anfordern freizuhalten.

  3. Unsere Erfüllung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrages steht unter dem Vorbehalt, dass ihr keine nationalen oder internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

23. Schlussbestimmungen

  1. Dieser Vertrag enthält alle Vereinbarungen der Parteien zum Vertragsgegenstand. Etwaig abweichende Nebenabreden und frühere Vereinbarungen zum Vertragsgegenstand werden hiermit unwirksam. 

  2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch für jeden Verzicht auf das Formerfordernis.

  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden auf diesen Vertrag keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn auf deren Einbeziehung in späteren Dokumenten, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag stehen, unwidersprochen hingewiesen wurde.

  4. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt. 

  5. Der Vertrag unterliegt allein dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das internationale Privatrecht findet keine Anwendung, soweit es abdingbar ist.

  6. Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist unser Sitz. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an einem seiner gesetzlichen Gerichtsstände in Anspruch zu nehmen.